Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung finden Sie auf folgender Webseite www.stromkennzeichnung.ch
Lieferantenmix Schweiz
Der Lieferantenmix Schweiz des laufenden Deklarationsjahres wird nach Eingang aller Daten errechnet und veröffentlicht.Woher stammt mein Strom?
In der Schweiz ist die Herkunft des Stroms gemäss dem Energiegesetz kennzeichnungspflichtig. Unternehmen, welche Schweizer Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Strom beliefern, müssen mindestens einmal jährlich über folgende Punkte informieren:
- Prozentualer Anteil der eingesetzten Energiequellen am gelieferten Strom
- Herkunft des Stroms – Produktion im In- und Ausland
- Gesamthaft gelieferte Strommenge
- Name des Stromlieferanten
Ab dem Lieferjahr 2018 darf Strom aus «nicht überprüfbaren Energiequellen» (sog. Graustrom) in der Stromkennzeichnung nicht mehr deklariert werden. Nur eine einzige Ausnahme lässt für Lieferjahre bis und mit 2020 weiterhin die Deklaration von Graustrom zu: Es musste vor dem 1. November 2017 ein Stromliefervertrag abgeschlossen worden sein, welcher die genutzten Energiequellen nicht ausweisen kann.
In der Energieverordnung wurde festgelegt, dass die Stromlieferanten ihren jährlichen Lieferantenmix bis Ende Juni des Folgejahres unter der Internetadresse stromkennzeichnung.ch publizieren müssen. Der VSE als Branchendachverband sowie Pronovo als Vollzugsstelle betreiben gemeinsam diese Internetseite, wobei die Internetadresse vom BFE bereitgestellt wird.