Energie-Netz

Woher stammt mein Strom?

Alternative Energie

pronovo – Unsere Vision

Wir unterstützen die Umsetzung der von der Politik beschlossenen Energiestrategie 2050 als effizientes und kundennahes Kompetenzzentrum für die Bereiche Herkunftsnachweise und Förderung erneuerbarer Energien.


Unsere Mission

Durch unsere Kundenorientierung schlagen wir Brücken zwischen der öffentlichen Hand und unseren Kunden.
Wir bereiten Zahlen, Daten und Fakten zielgruppengerecht auf und ermöglichen so fundierte Entscheide durch die politischen Organe, sowie von unseren Kunden und Partnern.
Im Rahmen unserer Kernkompetenzen pflegen wir laufend unser umfassendes Knowhow, unsere effiziente Arbeitsweise, sowie ausbaufähige IT-Systeme.

Unser Auftrag

Pronovo ist für das Inkasso des Netzzuschlags, die Ausstellung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien zuständig. Zu diesen Förderprogrammen zählen die Mehrkostenfinanzierung, das Einspeisevergütungssystem und die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen.

Pronovo erlässt Verfügungen zum Einspeisevergütungssystem und den Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen. Gegen diese kann innert 30 Tagen Einsprache bei Pronovo erhoben werden. Die übrigen Verfügungen von Pronovo sowie deren Einspracheentscheide können mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Das Anmeldeverfahren ist in drei Teile gegliedert:

Anmeldung: Mit der Anmeldung wird geprüft, ob eine bestehende Anlage oder eine projektierte Anlage grundsätzlich durch die KEV gefördert werden kann.

Projektfortschrittsmeldung: Falls der Antragsteller auf die Anmeldung einer projektierten Anlage bei swissgrid einen positiven Bescheid erhalten hat, muss er innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist mittels einer Projektfortschrittsmeldung den Status seines Projekts melden. Kann er diese Meldung nicht innerhalb der gesetzten Frist liefern, verliert er seinen Anspruch auf Förderung und sein Platz wird für ein anderes Projekt freigegeben. Auch für bereits bestehende Anlagen ist die Projektfortschrittsmeldung einzureichen, da für diese zusätzliche Angaben und Unterlagen erstmals im System aufgenommen werden müssen.

Inbetriebnahmemeldung: Nach der Projektfortschrittsmeldung muss der Antragsteller seine projektierte Anlage innert der im Bescheid festgelegten Frist in Betrieb nehmen. Falls er die Inbetriebnahme nicht innerhalb der festgesetzten Frist leisten kann, verliert er seinen Anspruch auf Förderung und sein Platz wird für ein anderes Projekt freigegeben. Auch für bereits bestehende Anlagen ist die Inbetriebnahmemeldung einzureichen, da für deren Weiterbearbeitung diese zusätzlichen Angaben und Unterlagen erforderlich sind. Auf den folgenden Anmeldeseiten werden diese drei Anmeldeschritte genauer erläutert und die Fristen pro Technologie (Biomasse, Geothermie, Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Wind) aufgelistet. Des Weiteren steht ein Online-Tarifrechner zur Verfügung, mit welchem ein voraussichtlicher Vergütungssatz berechnet werden kann. Die Angaben des Online-Tarifrechners sind ohne Gewähr und bieten keinen Rechtsanspruch auf einen positiven Bescheid und die Höhe der Vergütung.

Wer erhält die Einspeisevergütung?